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Nach der neuen Allgemeinverfügung, gültig ab

Samstag 24.06.2023, dürfen auf dem Geflügelmarkt

in Illertissen (bayerisch Schwaben) , wieder Wassergeflügel, Hühner, Truthühner, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln, Tauben, Vögel, Kaninchen, Meerschweinchen und Hamster entsprechend der veterinärmedizinischen Vorschriften und einer Adressennotierung angeboten werden.

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VORSCHRIFT:

 

Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Wachteln: Impfzeugnis

 

Enten und Gänse, allg. Wassergeflügel:

 Virologische Untersuchung oder alternativ Gesundheitszeugnis

mit Nachweis der Sentinelhaltung, (Wächterhaltung)

nicht älter als 5 Tage.

Erlaubte Beschickung für o.g. Tierarten nur aus dem Landkreis

Neu-Ulm und allen unmittelbar angrenzenden Landkreisen.

 (LK Günzburg, LK Unterallgäu, Stadtkreis Memmingen,

LK Biberach, LK Alb-Donau-Kreis u. Stadtkreis Ulm)

 

Tauben, Vögel, Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster unterliegen keinen Vorschriften und keiner Landkreisbeschränkung.

 

Die Bedingungen gelten auch gleichlautend für Bruteier sämtlicher oben aufgeführten Arten!

 

Verkäufer aus Sperr- oder Verdachtsgebieten sind nicht zugelassen

 

Unter diesen veterinärmedizinischen gesetzlichen Vorgaben ist unser Markt weiterhin jeden Sonntag geöffnet

 

 

Auf unserer Homepage und unter der Telefon-Nr. 0 73 03 / 4 22 25

halten wir Sie wöchentlich auf dem aktuellen Stand

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